AGB

logo transp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Zustandekommen eines Maklervertrages basiert auf Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistung des Maklers, bzw. Aufnahme von Verhandlungen der jeweiligen Vertragspartner auf Grund des Nachweises und Vermittlung des Maklers. Auch durch die Anforderung eines Exposés mit Angabe unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger ( Maklerkunde) und Peters Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über ein angebotenes Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind und die vom Maklerkunden hiermit anerkannt werden.

Vertraulichkeit:
Alle Informationen sind nur für den Kunden bestimmt. Ohne die Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, Informationen wie Objektnachweise und Objektinformationen des Maklers an Dritte weiterzugeben. Dies bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Maklers.

Doppeltätigkeit:
Peters Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer /Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Eine Doppeltätigkeit verpflichtet uns zu einer Unparteilichkeit.

Provisionsanspruch:
Ein Provisionsanspruch der Firma Peters Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und /oder der Vermittlung von Peters Immobilien ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, wobei auch eine Mitursächlichkeit ausreicht. Sollte der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommen, die mit dem Empfänger des Exposés in einem persönlichen, oder ausgeprägtem wirtschaftlichen Verhältnis steht, z.B. Geschäftspartner oder Verwandte, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag eine Maklerklausel festlegen zu lassen, dass die vereinbarte Provision vom Kaufpreis je nach Vertrag vom Käufer bzw. Verkäufer gezahlt werden muss.

Der notarielle Kaufvertrag beinhaltet die Formulierung, dass der Provisionspflichtige sich in der Höhe der Provision der sofortigen Zwangsvollstreckung mit seinem gesamten Vermögen zugunsten des Maklers unterwirft.

Angebote:
Die Angebote von Peters Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die der Firma Peters Immobilien erteilten Auskünfte, Informationen und objektbezogene Daten liegen insbesondere dem Verkäufer zugrunde. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Eine Haftung für inhaltlich richtige oder vollständige Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

Vertragsdauer:
Sollte im Maklervertrag keine Laufzeit zwischen dem Makler und Verkäufer vereinbart sein, so beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Erfolgt keine schriftliche Kündigung 4 Wochen vor Vertragsende, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. Es ist möglich, eine längere Laufzeit im gegenseitigen Einvernehmen zu vereinbaren.

Widerrufsrecht und Kündigung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, bittet Peters Immobilien um eine eindeutige Erklärung/ Information an:
Peters Immobilien Stralsund, Frankendamm 67A , 18439 Stralsund, Tel.: 03831 2298662 oder 015759165351 und Mail:
info@immo-peters.de

Es genügt zur Wahrung der Widerrufsfrist, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist senden.

Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet, oder sein Leben verliert.

Schriftform:
Um die Gültigkeit einer mündlichen Vertragsänderung rechtswirksam darzustellen,

bedarf dies einer schriftlichen Bestätigung des Maklers.

Verjährung:
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begannen worden ist. Möglich sind gesetzliche Verjährungsreglelungen im Einzelfall für den Makler, die zu einer kürzeren Verjährung führen, dann gelten diese.

Objektangebot:
Ist dem Kunden eine nachgewiesene, oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, sollte dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen schriftlich mitteilt werden. Die Inanspruchnahme weiterer Leistungen, trotz Vorkenntnis, verursachen eine Pflicht des Kunden zur Zahlung von Provision an Peters Immobilien entsprechend dieser Bedingungen. Sollte einem vertraglich gebundenen Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt später, oder direkt über Dritte noch einmal angeboten werden, verpflichtet sich der Kunde dem später Anbietenden gegenüber die durch den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaiger Maklerdienste Dritter bezüglich der nachgewiesenen Objekte des Maklers abzulehnen, oder neu mit dem Makler zu verhandeln. Eine Zuwiderhandlung des Verkäufers oder Käufer im Falle eines Direktkaufs zieht einen bereits entstandenen Provisionsanspruch nach sich, wobei dieser 2 Jahre bestehen bleibt.

Auch nach Ablauf eines Maklervertrages ist dies gültig.

Folgegeschäfte:
Dem Makler steht auch dann Provision zu, wenn weitere vertragliche Vereinbarungen, die im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten vom Makler vermittelten, bzw. nachgewiesenen Vertrages stehen.

Schaden- und Aufwendungsersatz:
Schadenersatz für Peters Immobilien entsteht, wenn ein Auftraggeber für Dritte ( u.a. auch Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handelt und/ oder in anderer Form seine Vertragsverpflichtungen verletzt.

Die Kosten/ Aufwendungen eines Maklers sind generell in der Provision enthalten, in sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies sind z.B. Kosten für Inserate, Exposés, Telefon, Porto, etwaige Kosten Internet, Besichtigungsfahrten etc.

Vertragsdauer:
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate, wenn nicht andres vereinbart wurde.

Die Wirksamkeit eines Vertrages verlängert sich automatisch, wenn nicht 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei nicht fristgerechter Kündigung des Maklervertrages läuft dieser erneut weitere 6 Monate.

Veröffentlichung in Medien:
Peters Immobilien ist berechtigt, mit Zustimmung des Verkäufers (Eigentümer), Informationen, Dateien des betreffenden Objekts in allen Medien zu veröffentlichen und zu bewerben. Hierzu gehören z.B. Objektbeschreibung, Bilder, die urheberrechtlich geschützt sind und nicht weiter verwendet werden dürfen.

Auch darf Peters Immobilien nach dem Verkauf, das Objekt als Referenz auf seiner Homepage veröffentlichen.

Erfüllungsort und Gericht:
Gerichtsstand für Streitigkeit aus diesem Vertrag ist der Wohnort des Maklers.

Salvatorische Klausel:
Vertragsparteien sind einander verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so bleibt eine Wirksamkeit unberührt. Im Kontext der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich zulässigen erreicht, oder so nahe wie möglich kommt, ist eine Regelung zu finden.

Möchten Sie alle derzeitigen Objekte durchstöbern?

Hier finden sie alle aktuellen Objekte